Mit der Buchung der Ferienwohnung Sepp, Adlerstrasse 4 48527 Nordhorn wird die Hausordnung anerkannt
An- und Abreise
Wir möchten Sie bitten die Ferienwohnung am Anreisetag zwischen
15.00 Uhr und 17 Uhr zu beziehen, andere Zeiten sind individuell absprechbar.
Bei Abreise möchten wir Sie bitten die Wohnung bis 11.00 Uhr freizugeben.
.Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch
seine mitreisenden Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Die
Hauseingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per
Schlüssel verschlossen werden.
Alle Fenster sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen. Der Wohnungs- bzw.
Hausschlüssel ist nicht an Außenstehende weiterzugeben. Mit den Ressourcen Wasser und
Strom ist schonend umzugehen.
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters
Küche / Bad
Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur in gewaschenem Zustand wieder in die Schränke geräumt
wird, gleiches gilt für Gläser, Besteck und Töpfe, die Sie benutzt haben.
In Spülbecken, Dusche und Toilette dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche
Flüssigkeiten, Fette o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden da es sonst zu unangenehmen
Verstopfungen kommen kann.
Müll
Der Müll wird bei uns getrennt entsorgt.
Entsprechende Behälter stehen Ihnen in der Wohnung zur Verfügung. Bei Fragen und Hilfe
stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Das Rauchen ist in unserer Ferienwohnung grundsätzlich nicht erlaubt.
Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbel, Fußboden, Bettwäsche,
Tischdecke e.c. haben zur Folge, dass wir Ihnen diese zum Wiederbeschaffungswert in
Rechnung stellen müssen.
Es besteht die Möglichkeit auf der Terasse zu rauchen, die Ihnen zur Verfügung steht. Bitte entsorgen
Sie hier die Reste in dem dafür vorgesehenem Aschenbecher und nicht auf dem Grundstück.
Reinigung
Die Endreinigung der Wohnung wird nach Ihrem Auszug durch uns ausgeführt.
Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jeden mal passieren, dass einmal
etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und
wir dieses nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen.
Der Mieter und seine Begleitperson haften im vollem Umfang für den entstandenen Schaden
an der Ferienwohnung bzw. dem Inventar der Wohnung. Eventuelle Schäden können in der
Regel über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden. Hiermit sind allerdings keine
Kleinigkeiten, wie z.B. ein zerbrochenes Glas gemeint.
Hausrecht
Unter bestimmten Umständen (wie zum Beispiel Wasserrohrbruch , Brand , offenes Fenster
was bei Sturm geschlossen werden muss ) kann es notwendig sein, dass der Vermieter die
Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.